Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene

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Die EU-weite Vorratsdatenspeicherung wird geregelt durch die EU-Richtlinie 2006/24/EC beschlossen durch den Rat und das Parlament om 15. März 2006 und ändert die Richtlinie 2002/58/EC ab. Der vollständige Text der Direktive findet sich unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2006/l_105/l_10520060413en00540063.pdf. Die betreffende CELEX-Nummer lautet 32006L0024. Diese Seite soll einen vereinfachten Überblick über die aktuelle Rechtslage auf EU-Ebene ermöglichen und sieht sich in keinster Weise als vollständig oder als juristische Beratung.

Inhaltsverzeichnis

Definitionen

Um das Verständnis der nachfolgenden Abschnitte zu vereinfachen geben wir hier noch einmal die Definitionen wieder wie sie in der deutschen Fassung der Richtlinie 2006/24/EC verwendet und de�finiert werden.

Daten

Verkehrsdaten und Standortdaten sowie alle damit in Zusammenhang stehende Daten, die zur Feststellung des Teilnehmers oder Benutzers erforderlich sind.

Benutzer

Jede juristische oder natürliche Person, die einen öffenentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke nutzt, ohne diesen Dienst notwendigerweise abonniert zu haben.

Telefondienst

Anrufe (einschließlich Sprachtelefonie, Sprachspeicherdienst, Konferenzschaltungen und Datenabrufungen), Zusatzdienste (einschließlich Rufweiterleitung und Rufumleitung) und Mitteilungsdienste und Multimediadienste (einschließlich Kurznachrichtendienste (SMS), erweiterte Nachrichtendienste (EMS) und Multimediadienste (MMS))

Benutzerkennung

Eine eindeutige Kennung, die Personen zugewiesen wird, wenn diese sich bei einem Internetanbieter oder einem Internet-Kommunikationsdienst registrieren lassen oder ein Abonnement abschließen.

Standortkennung

Die Kennung der Funkzelle, von der aus eine Mobilfunkverbindung hergestellt wird bzw. in der sie endet.

erfolgloser Anrufversuch

Einen Telefonanruf, bei dem die Verbindung erfolgreich aufgebaut wurde, der aber unbeantwortet bleibt oder bei dem das Netzwerkmanagement eingegriffen hat.

Welche Daten werden gespeichert?

Die Richtlinie unterscheidet zwischen mehreren Kategorien:

  • zur Rückverfolgung und Identifizierung der Quelle einer Nachricht benötigte Daten
  • zur Identifizierung des Adressaten einer Nachricht benötigte Daten
  • zur Bestimmung von Datum, Uhrzeit und Dauer einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten
  • zur Bestimmung der Art einer Nachrichtenübermittlung benötigte Daten
  • zur Bestimmung der Endeinrichtung oder der vorgeblichen Endeinrichtung von Benutzern benötigte Daten
  • zur Bestimmung des Standorts mobiler Geräte benötigte Daten

Diese Daten werden normalerweise nochmals zwischen Telefonfestnetz, Mobilfunk und Internet aufgeschlüsselt und genauere Spezifikationen gegeben welche Daten konkret gespeichert werden. In den folgenden Abschnitten wurden die Daten gemäss Technologie und nicht gemäss Erhebungskategorie zusammengefasst.

Im Telefonfestnetz

  • die Rufnummer des anrufenden Anschlusses
  • der Name und die Anschrift des Teilnehmers oder registrierten Benutzers
  • die angewählte(n) Nummer(n) (die Rufnummer(n) des angerufenen Anschlusses) und bei Zusatzdiensten wie Rufweiterleitung oder Rufumleitung die Nummer(n), an die der Anruf geleitet wird
  • die Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Benutzer
  • Datum und Uhrzeit des Beginns und Endes eines Kommunikationsvorgangs
  • der in Anspruch genommene Telefondienst
  • die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses

Im Mobilfunk

  • die Rufnummer des anrufenden Anschlusses
  • der Name und die Anschrift des Teilnehmers oder registrierten Benutzers
  • die angewählte(n) Nummer(n) (die Rufnummer(n) des angerufenen Anschlusses) und bei Zusatzdiensten wie Rufweiterleitung oder Rufumleitung die Nummer(n), an die der Anruf geleitet wird
  • die Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Benutzer
  • Datum und Uhrzeit des Beginns und Endes eines Kommunikationsvorgangs
  • der in Anspruch genommene Telefondienst
  • die Rufnummern des anrufenden und des angerufe- nen Anschlusses
  • die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden Anschlusses
  • die internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden Anschlusses
  • die IMSI des angerufenen Anschlusses
  • die IMEI des angerufenen Anschlusses
  • im Falle vorbezahlter anonymer Dienste: Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes und die Kennung des Standorts (Cell-ID), an dem der Dienst aktiviert wurde
  • die Standortkennung (Cell-ID) bei Beginn der Verbindung
  • Daten zur geografischen Ortung von Funkzellen durch Bezugnahme auf ihre Standortkennung (Cell-ID) während des Zeitraums, in dem die Vorratsspeicherung der Kommunikationsdaten erfolgt

Im Internet (E-Mail/Surfen/VOIP)

  • die zugewiesene(n) Benutzerkennung(en)
  • die Benutzerkennung und die Rufnummer, die jeder Nachricht im öffentlichen Telefonnetz zugewiesen werden
  • der Name und die Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers, dem eine Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse), Benutzerkennung oder Rufnummer zum Zeitpunkt der Nachricht zugewiesen war
  • die Benutzerkennung oder Rufnummer des vor- gesehenen Empfängers eines Anrufs mittels Internet-Telefonie
  • die Namen und Anschriften der Teilnehmer oder registrierten Benutzer und die Benutzerkennung des vorgesehenen Empfängers einer Nachricht
  • Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung beim Internetzugangsdienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone, zusammen mit der vom Internetzugangsanbieter einer Verbindung zugewiesenen dynamischen oder statischen IP-Adresse und die Benutzerkennung des Teilnehmers oder des registrierten Benutzers
  • Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung beim Internet-E-Mail-Dienst oder Internet- Telefonie-Dienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone
  • die Rufnummer des anrufenden Anschlusses für den Zugang über Wählanschluss
  • der digitale Teilnehmeranschluss (DSL) oder ein anderer Endpunkt des Urhebers des Kommunikationsvorgangs

Was geschieht mit diesen Daten?

Die unter der Richtlinie 2006/24/EC auf Vorrat gespeicherten Daten müssen von den jeweiligen Providern während mindestens sechs (6) Monaten und maximal zwei (2) Jahren gespeichert werden. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln und unterliegen dem Datenschutz. Die EU hat es jedoch verpasst Strafen für Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht der Provider vorzusehen was dazu führt, dass jeder Verlust solcher auf Vorrat gespeicherten Daten aufgrund dieser Richtlinie alleine nicht strafbar ist. Auch werden verschiedene anonyme Daten jährlich zu statistischen Zwecken an die EU-Kommission übermittelt.

Wissenschaftliche Forschung

Wie bereits aus bekannt wurde, haben jedoch Wissenschaftler bereits Zugriff auf anonymisierte Daten von Mobilfunkbenutzern bekommen um deren Bewegungsprofil zu analysieren. Dass diese Daten überhaupt verfügbar sind ist in Augen der Piratenpartei bereits schlimm genugt, dass diese dann auch noch zu Zwecken der Bewegungsanalyse und ähnlichem benutzt werden gefährdet die Privatsphäre der betroffenen Benutzer.Wenn nämlich ausgehen von diesem Profil jemand weiss wo sich eine betroffene Person zu dem Zeitpunkt t0 und dem Zeitpunkt tn aufgehalten hat, kann sie dieser Person ihr gesamtes Bewegungsprofil einsehen und herausfinden wo sich diese Person befunden hat.

Strafverfolgung

Da die gesamte Richtlinie mit dem Zweck einer vereinfachten Strafverfolgung verfasst wurde, wäre es wichtig jährliche Statistiken zu veröffentlichen wo der genaue Nutzen dieser Daten unabh!angig analysiert werden kann. Zu veröffentlichte Daten sollen die Anzahl der polizeilichen Anfragen sowie die Anzahl der mit Hilfe dieser Daten erfolgten Verurteilungen gegenüberstellen. Dass diese Daten nicht verfügbar sind kann und darf nicht akzeptiert werden da somit eine unabhängige Evaluation des gesamten Konzepts unmöglich wird.

Inkrafttreten der Richtlinie

Die Richtlinie inklusive aller erwähnten Konsequenzen muss seit dem 15. März 2009 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein.

Persönliche Werkzeuge
Piratepartei Lëtzebuerg