Privatsphäre und Datenschutz
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Gesetzliche Lage
Recht auf Privatsphäre
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union Artikel 7[1]
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Artikel 8[2]
- UN-Menschenrechtscharta Artikel 12[3]¨
Unschuldsvermutung
- Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."
- Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen: "Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig."
Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen[4].
Gesetzliche Lage
Vorratsdatenspeicherung gibt es in Luxemburg seit einem Gesetz von 2005.[5] Das Gesetz sah vor, dass Kommunikationsanbieter Daten 12 Monate lang speichern müssen. Dieser Zeitraum wurde in 2007 auf 6 Monate reduziert[6], was dem von einer europäischen Richtlinie[7] vorgesehnen Mindestzeitraum entspricht.
Kritik:
- Unschuldsvermutung wird aufgehoben
- Überwachung eines jeden Bürgers
- Hohes Risiko von Datenmissbrauch: die Daten werden von den Providern gespeichert. Wie (un)sicher Datenbänke sind kann man an vielen Beispielen erkennen.
Zum ausführlichen Artikel über die Vorratsdatenspeicherung auf EU Ebene: Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene
Weiterführende Links
- Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene
- Rumänisches Verfassungsgericht: VDS verstösst gegen Menschenrechte
- Zahlen
- Plädoyer der Musikindustrie für die Vorratsdatenspeicherung
Videoüberwachung
Effizienz von Videoüberwachung
In Luxemburg wurde die Video-Überwachung im November 2009 vom Innenministerium um ein Jahr verlängert.[8] Eine Beurteilung des Nutzen dieser Überwachungsmaßnahmen liegt dem Innenministerium vor, wird aber nicht veröffentlicht.[9] In einem Brief fordert die Piratenpartei den Innenminister auf diese Studie freizugeben, da die Bürger erfahren müssen wie sinnvoll/los Video-Überwachung ist: Brief an Innenminister J.M. Halsdorf zur Veröffentlichung der Beurteilung von Video-Überwachung
Studien belegen, dass der Einsatz von Überwachungskameras keinen, oder nur sehr geringen Einfluss auf die Kriminalitätsrate haben. Einzig bei der Überwachung in Parkhäusern ist ein geringer Rückgang an Kriminalität zu erkennen [10]. Überwachungskameras haben keinen Einfluss auf körperliche Gewalttaten.[11] Ein weiteres Problem ist, dass sich die kriminellen Aktivitäten oft nur in ein anders Viertel verlagert.
Kosten von Videoüberwachung
1990 hat das britische Innenministerium 78% des Etats zur Verbrechensbekämpfung in Videoüberwachung investiert, obwohl die Videoüberwachung keine bedeutende Auswirkung auf die Kriminalitätsrate hat [10].
Weiterführende Links
- Kriminologe begréisse Verlängerung vu Videoiwwerwaachung RTL.lu
- La vidéosurveillance questionnée Le quotidien
- Video-Überwachung um ein Jahr verlängert Videoüberwachung in Luxemburg um ein Jahr verlängert - Studie bleibt hinter Verschluss
- Überwachung Fragen und Antworten von Daten-speicherung.de
- CITRIS study on SF public cameras Studie zur effizienz vun Videokameraen op Plaatzen mat heigem Crime-Index
- You Are Being Watched You Are Being Watched spotlights the high costs of camera surveillance systems, both in terms of money and civil liberties.
Biometrischer Pass
Seit Ende August hat Luxemburg aufgrund einer EU-Verordnung[12] den elektronischen Pass eingeführt[13].
Gespeicherte Daten
- Wie bei alten Pass: Name, Gebuertdatum und Wohnungsort
- Ausserdem: Digitalisierte Fotographie und Fingerabdruck (ab Ende August 2009)
Sicherheit des biometrischen Passes
Die Erfassung der Daten erfordert keinen physischen Kontakt sondern mittels eines optischen Lesegeräts ausgeführt werden.
- Daten können unbemerkt ausgelesen werden: die in dem Chip gespeicherten Daten können ohne physischen Kontakt abgerufen werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann nicht garantiert werden. Ausserdem besteht das Risiko der drahtlosen Verfolgung des Trägers des Passes anhand des Funkchips.
- Pässe können kopiert werden: 2006 gelingt es einem deutschen Sicherheitsexperten den im biometrischen Reisepass benutzten Funkchip zu klonen und damit auf die Daten zuzugreifen[14]. Unbefugte können nicht nur die Daten eines geklauten Passes einsehen, sondern die Informationen kopieren und den Chip mitsamt den persönlichen Daten in gefälschten Pässen benutzen.
Kein Sicherheitsgewinn
- Keine zweifelhafte Erkennung: viele Fingerabdruckscanner und Biometriesysteme sind unausgereift und haben Schwachstellen.[15]. Ausserdem ist es ohne viel Aufwand möglich biometrische Daten, wie z.B. Finderabdrücke zu fälschen[16].
- Totalüberwachung ist ein Risiko: Mit Hilfe des Funkchips können die Bewegungen des Passträgers überwacht und verfolgt werden.
Weiterführende Links
- CCC über biometrische Pässe Biometrische Merkmale in Ausweisdokumenten sind sinnlos, gefährlich und teuer
- CCC über die Erfassung biometrischer Daten Biometrische Verfahren in der Praxis ungeeignet
- Visa Schengen: L'UE trahie par la technologie
Privatsphäre und Datenschutz in der EU
Telekom-Paket
Datenschutz und Spam
Unter dem Telekom-Paket müssen Telekommunikations Service-Provider den Behörden und den Kunden jede Sicherheitlücke melden, die die persönlichen Daten der Internetbenutzer für Unbefugte zugänglich machen würde.
Kritik:
- Wenn die Vorratsdatenspeicherung nicht vorgeschrieben wäre, und Internet Provider gar nicht die Daten ihrer Kunden überwachen und 6 Monate lang speichern müssten, dann könnte es nicht zu Datenmissbrauch kommen.
Internetbenutzer werden genauer über Cookies informiert und Service Providers können sich und ihre Kunden schützen indem sie gegen Spammer juristische Schritte einleiten können.
Überwachung des Internetanschlusses
Die Akzeptanz von Internetsperren setzt die totale Überwachung der Internetbenutzer vorraus. Gründe, das Internet zu sperren können nur gefunden werden, wenn jeder Benutzer überwacht wird.
Mehr zum Telekom-Paket: Telekompaket
Weiterführende Links
- Mehr Rechte für Internet- und Handy-Nutzer
- EU-Datenschützer begrüßt neue Regeln für Cookies und Infos über Sicherheitspannen heise online
INDECT
Das"Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment" (INDECT) ist ein 5 jahrelanges Forschungsprojekt geplant und mit 10.91 Millionen Euro finanziert von der EU.
Ziel
Das Ziel von INDECT ist ein System zu entwickeln, das die "fortlaufende und automatische Überwachung" "öffentlicher Ressourcen" und "verschiedener beweglicher Objekte" ermöglicht, und die gesammelten Daten in einem zentralen Netzwerk verwalten kann um "Bedrohungen und abnormales Benehmen und Gewalt" zu erkennen.[17] Als "öffentliche Ressourcen" werden genannt: Webseiten, Diskussionsforen, Usenet Gruppen, Datenserver, P2P Netzwerke, persönliche Computer Systeme.[18] Es wird keine Definition von "abnormalem Benehmen" gegeben. Es soll ein Computer System entwickelt werden, was es ermöglicht die gesammelten Daten zu erlangen, zu speichern und zu tauschen, sowie eine "Suchmaschine" entwickelt werden, die es erlaubt "Personen und Dokumente" aufzuspüren, sowie die "mobile Verfolgung von Objekten" ermöglicht.[19] Bilder und Videos sollen mir sogenannten "Watermarks"gekennzeichnet werden um die Suche zu vereinfachen.
Das Ziel des Projekts ist es also alle derzeit verfügbaren Mittel der Überwachung (Telefon, Videoüberwachung, Internet etc.) zu vereinen und als "fortlaufende und automatische Überwachung" einzusetzen.
Kritik
- Das Ende der Unschuldsvermutung
- Europa als Überwachungsstaat
- Das Ende der Meinungsfreiheit
- Keine Definition von "abnormalem Benehmen"
Weiterführende Links
- Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat Zeit online
- INDECT Wiki der Piratenpartei Österreichs
- WikiNews on INDECT
Datenaustausch gemäß Prümer Vertrag
Der Prümer Vertrag (engl. Prüm Decision) ist ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen derzeit zehn Mitgliedstaaten der EU, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien zum Zweck der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten verbessern soll.[20] Unterschrieben wurde der Vertrag 2005 von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Österreich, dem Abkommen beigetreten sind bisher Finnland, Slowenien und Ungarn. Der Vertrag wurde nicht im Rahmen der EU beschlossen, soll aber später in EU Recht eingefügt werden, womit er der Kontrolle des EU Parlamentes entfallen würde.
Folgende Daten sind für die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden direkt einsichtig:
- DNA-Analyse-Dateien
- Fingerabdrücke
- Kraftfahrzeughalterdaten
Kritik:
- Europaweite Überwachung
- Keine Kontrolle über die Daten
- Geringe Aufklärungsrate trotz Fingerabdrücke und DNA Analyse [21]
Weiterführende Links
Datenaustausch zwischen der EU und den USA
Seit dem 11. September 2001 benutzen US-amerikanische Behörden internationale Bankdaten zur Terrorbekämpfung. Nach öffentlichen Protesten nachdem 2006 erstmals bekannt wurde, das das europäische Bankenkonsortium SWIFT Daten an die USA ausliefert entschied SWIFT im Oktober 2009 keine Daten mehr an die USA auszuliefern. Daraufhin hat der Rat der europäischen Union auf Empfehlung der Kommission Verhandlungen der EU mit den USA zugestimmt, die es den Vereinigten Staaten erlauben sollen wieder legal auf die Bankverbindungen zurückzugreifen[22]. Das sogenannte SWIFT Abkommen wurde am 30. November von den EU Justizminister angenommen.[23]
Der EU-Ministerrat hat am 30. November diesem Vertrag zugestimmt[24], einem Tag vor dem in Kraft treten des Lissabon Vertrags, der dem EU-Parlament ein Mitspracherecht bei dem Abkommen gegeben hätte.
Kritik:
- Keine unabhängige Aufsicht über den Datenschutz in den USA (keine Datenschutzbehörde)
- Bürger können ihre Daten nicht weiterverfolgen oder Rechte geltend machen (in USA)
- Kein Verbot der Weitergabe an Drittstaaten
- Keine Definition von "Terror" möglich
- Undemokratisches Verfahren, das den Willen zeigt, den Vertrag jeglicher demokratischer Überprüfung zu entziehen.
Weiterführende Links
- Text des "SWIFT" Abkommens
- Finanzdaten/SWIFT - offene Fragen
- Luxemburg stimmt mit „Ja“
- Bericht: EU will USA nahezu unbegrenzten Zugriff auf Bankdaten gewähren heise online
- EU will US-Terrorfahnder stöbern lassen focus online
- EU-Minister sollen US-Schnüffelbefehl folgen Spiegel.de
- Datenschützer nennt Bankdaten-Transfer "beispiellose" Aktion Spiegel.de
Weiterführende Links
Beispiele
Ein paar Beispiele wie weit Überwachung und Datenmissbrauch in Europa schon vorangeschritten ist:
Weblinks
- Social Networks - Erklärungen und Tips zum richtigen Umgang mit Facebook, StudiVZ u.a.
- Datenschützer weisen Weg hin zu internationalen Standard
- Nationale Datenschutzkommission/Commission Nationale pour la Protection des Données
- GoogleTechTalk: Copyright regime vs. civil liberties GoogleTechTalk vum Rick Valkvinge mam Titel 'Copyright regime vs. civil liberties' (31 Juli 2007)
- BBC: Copying own CDs 'should be legal' Artikel zu enger Studie vun dem Institute for Public Policy Research (IPPR)
- CIA überwacht Social Networks
- The European Citizen Card—More Than an ID
Fußnote
- ↑ http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
- ↑ http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm
- ↑ http://www.un.org/en/documents/udhr/
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
- ↑ Loi du 30 mai 2005 relative aux dispositions spécifiques de protection de la personne à l'égard du traitement des données à caractère personnel dans le secteur des communications électroniques
- ↑ Loi du 27 juillet 2007 portant modification de la loi du 30 mai 2005 concernant la protection de la vie privée dans le secteur des communications électroniques
- ↑ Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG
- ↑ http://www.wort.lu/wort/web/letzebuerg/artikel/57558/video-ueberwachung-um-ein-jahr-verlaengert.php
- ↑ http://www.wort.lu/wort/web/letzebuerg/artikel/57558/video-ueberwachung-um-ein-jahr-verlaengert.php
- ↑ 10,0 10,1 ACLU Technology and Liberty Program, Expert Findings on Surveillance Cameras: What Criminologists and Others Studying Cameras Have Found (June 2008), (http://www.youarebeingwatched.us/about/182/), p.3.
- ↑ ACLU Technology and Liberty Program, Expert Findings on Surveillance Cameras: What Criminologists and Others Studying Cameras Have Found (June 2008), (http://www.youarebeingwatched.us/about/182/), p.4.
- ↑ U-Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004
- ↑ großherzogliche Verordnung vom 31. Juli 2006
- ↑ http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,430138,00.html
- ↑ http://www.ccc.de/epass/biopii?language=en
- ↑ http://www.ccc.de/biometrie/fingerabdruck_kopieren?language=en
- ↑ http://cordis.europa.eu/fetch?CALLER=FP7_PROJ_DE&ACTION=D&DOC=1&CAT=PROJ&QUERY=0124975e109b:aaa6:6886dc9f&RCN=89374
- ↑ http://cordis.europa.eu/fetch?CALLER=FP7_PROJ_DE&ACTION=D&DOC=1&CAT=PROJ&QUERY=0124975e109b:aaa6:6886dc9f&RCN=89374
- ↑ http://cordis.europa.eu/fetch?CALLER=FP7_PROJ_DE&ACTION=D&DOC=1&CAT=PROJ&QUERY=0124975e109b:aaa6:6886dc9f&RCN=89374
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCmer_Vertrag
- ↑ http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=41207lzl
- ↑ http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st12/st12285.de09.pdf
- ↑ http://www.wort.lu/wort/web/business/artikel/59715/eu-minister-einigen-sich-zu-swift.php
- ↑ http://www.wort.lu/wort/web/business/artikel/59715/eu-minister-einigen-sich-zu-swift.php

