Norden:Geschäftsordnung Präsidiumssitzungen
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Präsidiumssitzungen
Einberufung
Präsidiumssitzungen werden gemäss der Regeln der Satzung einberufen. Tagungsort und Tagesordnung müssen vor der Sitzung veröffentlicht werden.
Anträge
Jedes Mitglied des Bezirk Norden der Piratepartei Lëtzebuerg kann dem Präsidium einen Antrag per E-Mail zukommen lassen oder in der dafür vorgesehenen Seite eintragen. Das Präsidium versucht jeden Antrag zu bearbeiten, kann das aber aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht garantieren.
Leitung
Zu Beginn jeder Präsidiumssitzung wird ein Diskussionsleiter aus den Präsidiumsmitgliedern bestimmt.
Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Präsidiums. Mindestens drei Präsidiumsmitglieder müssen anwesend sein, damit ein Beschluss gefasst werden kann. Beschlüsse werden per einfacher Mehrheit genommen. Bei weniger als vier anwesenden Präsidiumsmitgliedern muss der Beschluss einstimmig sein. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt.
Umlaufbeschlüsse
Beschlüsse, die außerhalb der Präsidiumssitzungen getätigt werden (Umlaufbeschlüsse) müssen im Protokoll der folgenden Präsidiumssitzung veröffentlicht werden.
Protokollführung
Zu Beginn jeder Präsidiumssitzung wird ein Protokollführer bestimmt. Das Protokoll enthält Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse, mitsamt den Namen der abstimmenden Präsidiumsmitglieder und ihren jeweiligen Voten. Das Protokoll wird vom Protokollführer und einem weiteren Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) unterzeichnet und spätestens bis zur nächsten Präsidiumssitzung veröffentlicht. Dies gilt auch für das Protokoll nicht-öffentlicher Präsidiumssitzungen.
Tätigkeitsberichte
Jedes Präsidiumsmitglied muss auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite regelmäßig einen Tätigkeitsbericht erstellen.
Aufgabenverteilung
Die Aufgabenverteilung wird so schnell wie möglich vom Präsidium festgelegt.
Sonstige Regeln
Die Satzung hat Vorrang vor gegensätzlichen Regeln dieser Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung kann bei jeder Präsidiumssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden.

