Geschäftsordnung LK2010
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Dies ist die vorgeschlagene Geschäftsordnung des Landeskongresses der Piratenpartei Luxemburg am 18. September 2010. Änderungsvorschläge können hier eingebracht werden: G.O. LK2010 - Pad
Geschäftsordnung
Allgemeine Bestimmungen
- Diese Ordnung regelt den Lauf des Landeskongresses der Piratenpartei Luxemburg vom 18. September 2010.
- Stimm- und antragsberechtigt sind alle zu Zeit und Ort des Landeskongresses anwesenden Personen, die Mitglied der Piratenpartei Luxemburg sind und mit Ihrem Mitgliedsbeitrag nicht länger als 3 Monate im Verzug sind.
- Diese Ordnung muss von der absoluten Mehrheit der Mitglieder bestätigt werden und tritt sofort in Kraft. Sie kann mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten verändert werden.
Gang der Verhandlungen
- Der Versammlungsleiter des Kongresses wird von dem Kongress bestätigt.
- Der Versammlungsleiter leitet die Verhandlungen, teilt das Wort zu und sorgt für Ruhe und Ordnung an der Sitzung. Er gibt die Wahl- und Abstimmungsresultate bekannt.
- Mindestens ein Protokollant wird von der Versammlung gewählt.
Änträge
- Jedes Mitglied kann konkrete Anträge an den Kongress stellen. Hiervon ausgeschlossen sind Satzungs- und Programmänderungsanträge.
- Die Mitglieder sind berechtigt, zu den eingereichten Satzungs- und Programmänderungsanträgen Änderungs- oder Gegenanträge zu stellen.
Abstimmungen
- Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch mindestens 2 Wahlhelfer, die nach Annahme dieser Ordnung zu wählen sind. Nach Auszählung und Überprüfung gibt der Wahlleiter die Ergebnisse bekannt.
- Abstimmungen werden per relativer Mehrheit entschieden, ausser diese Ordnung oder die Statuten sehen eine andere Regelung vor, oder der Kongress entscheidet andersweitig.
- Satzungs- und Programmänderungsanträge werden mit der Zweidrittel-Mehrheit entschieden.
- Die relative Mehrheit ist erreicht, wenn eine Position mehr Stimmen erreicht, als eine andere Position. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
- Die absoluten Mehrheit ist erreicht wenn die Summe von Nein-Stimmen und Enthaltungen kleiner ist als die Summe der Ja-Stimmen
- Die einfache Zweidrittel-Mehrheit ist erreicht wenn die Anzahl der Ja-Stimmen gleich oder grösser dem Doppel der Nein-Stimmen sind. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
- Die Stimmabgabe erfolgt offen, es sei denn, zuvor sei geheime Abstimmung beschlossen worden.
- Eine geheime Abstimmung kann von 5% der Stimmberechtigten beschlossen werden.
- Bei offenkundigem Ergebnis kann der Versammlungsleiter auf die Auszählung verzichten. Jeder Stimmberechtigte kann eine Auszählung verlangen.
- Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

